Die Akademie

Die Stiftung verfolgt ihre Ziele durch den Aufbau einer
Akademie. Diese Akademie wird in Anlehnung an die Sitzungsperioden
des Seegerichtshofs als Schwerpunkt ihrer Tätigkeit jeweils eine
Frühjahrs- und eine Herbsttagung durchführen.
Die Arbeit der Akademie dient der Fortentwicklung
der Wissenschaft, der Ergänzung akademischer Ausbildungen und dem
Dialog zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Bei den Kursen,
Seminaren, Symposien und Workshops soll besonderer Wert darauf
gelegt werden, dass alle Staaten, und insbesondere die
Entwicklungsländer, ihre Rechte und Pflichten aus dem
Seerechtsübereinkommen wahrnehmen und die Zugangsmöglichkeiten zu
den Streitbeilegungsverfahren ausschöpfen können.
Eine der beiden Veranstaltungsperioden der Akademie
wird sich im Schwerpunkt der wissenschaftlichen Vertiefung des
Seerechts widmen. Sie soll Wissenschaftler sowie Studenten,
Praktiker und Kenntnisträger von eminentem Rang zusammenbringen und
die wissenschaftliche Auslegung und Anwendung des
Seerechtsübereinkommens fördern. Die zweite Veranstaltungsperiode
wird seerechtliche Fragen von hoher praktischer Aktualität in den
Mittelpunkt stellen. Sie wird als Dialog zwischen Richtern,
Wissenschaftlern und Praktikern der maritimen Wirtschaft
gestaltet.
Die Gremien der Stiftung werden sich bei der
Auswahl der Akademie-Themen für Vorträge, Diskussionen und
Vorlesungen besonders von deren Aktualität und globaler Bedeutung
leiten lassen.