Kompetenz sichtbar machen
Zu den Fällen, mit denen der Internationale Seegerichtshof befasst wurde, gehörten international weit beachtete Verfahren zur Freigabe beschlagnahmter Schiffe, Auseinandersetzungen über Fischereifragen und über die Rechtmäßigkeit belasteter Einleitungen in Meeresgewässer. Doch auch über diese Verfahren hinaus wird die am Gerichtshof versammelte Kompetenz sichtbar – auch Dank des Einsatzes der Stiftung.
Zu deren Engagement gehören beispielhaft die "Maritime Talks" am Internationalen Seegerichtshof, welche die Stiftung Internationalen Stiftung für Seerecht veranstaltet. Einige Themen: "Worldwide Terrorism – New Challenges for Merchant Shipping", "Interference with Navigation; Modern Challenges" oder "Maritime Delimitation". Hierbei arbeitetet die Stiftung mit mehreren wissenschaftlichen Instituten, öffentlichen maritimen Einrichtungen und dem Seegerichtshof zusammen.
Mehr als 500 Vertreter des öffentlichen Lebens, der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Jurisprudenz aus vielen Ländern erörterten anläßlich der Tagung welche Rolle dem Internationalen Seegerichtshof als Hüter des Rechts der Meere bei der künftigen Entwicklung des Seerechts zukommt.
Die Intention
Die Intention der Veranstaltungen als wissenschaftlich- wirtschaftlicher Dialog entsprach bereits Zwecken der Stiftung, nämlich „sachkundige Personen aus aller Welt mit Interesse an Themen des Internationalen Seerechts/ Seevölkerrechts zusammenzuführen“. Die auch von den Medien umfassend wahrgenommenen Tagungen wurden jeweils zum Auftakt der Frühjahrs- und Herbstsession des Internationalen Seegerichtshofes veranstaltet. Weitere Tagungen werden vorbereitet. Dazu gehören auch Symposien mit internationaler Beteiligung.
Der weitere Fokus
Im weiteren Fokus der Tätigkeit steht die "Förderung der Zusammenarbeit nationaler und internationaler Einrichtungen, die auf dem Gebiet des internationalen Seerechts/Seevölkerrechts tätig sind". Zu diesen Aufgaben tritt der Auftrag, die Ergebnisse der von der Stiftung betreuten Aktivitäten der interessierten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Gemeinsam mit der in den Statuten verlangten Förderung von Forschung und Lehre sowie der Einrichtung von Praktikanten- und Stipendiatenprogrammen formt sich so die endgültige Gestalt der gemeinnützigen Stiftung und der von ihr zu tragenden Akademie heraus.